Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,
das Hessische Kultusministerium hat seinen Hygieneplan aktualisiert, sodass wir unsere schuleignen Verhaltens- und Hygieneregelungen an einigen Stellen überarbeitet haben.
Auch die Richtlinien für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen wurden durch die zuständigen Ministerien überarbeitet.
Neu sind die Hinweise zum Umgang mit Geschwistern und Angehörigen in Quarantäne (Anlage 4, Seite 2, unten):
- Auch gesunde Geschwister dürfen die Schule nicht besuchen, sofern die anderen Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19 aufweisen.
- Wenn andere Angehörige eines Hausstandes sich in einer Quarantäne befinden, die das Gesundheitsamt angeordnet hat, dürfen Kinder unter zwölf Jahren dieses Hausstandes die Schule nicht besuchen.
Ich bitte um Beachtung der Regelungen und wünsche allen weiter beste Gesundheit!