Die Schule sollte sich dem erweiterten Erziehungsauftrag bewusst sein und sollte somit auch auf die veränderten Lebenssituationen der Schülerinnen und Schüler eingehen. Gerade im ländlichen Raum ist es demzufolge wichtig, einer eventuellen Suchtgefährdung entgegenzuwirken.
Suchtprävention sollte daher dazu dienen:
- die physische, psychische und mentale Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu fördern,
- ein verantwortungsvolles Gesundheitsbewusstsein zu entwickeln,
- Informationen zur aktiven Auseinandersetzung mit den verschiedenen Formen des Suchtmittelmissbrauchs, den unterschiedlichen Abhängigkeiten und den damit verbundenen Gefahren zu geben,
- sich dem unmittelbaren Angebot bewusst zu werden und sich entschieden widersetzen zu können,
- durch Präventionsmaßnahmen, die Schülerinnen und Schüler gegenüber suchtproduzierenden Einflüssen zu stärken,
- den Schülerinnen und Schülern Beratungsmöglichkeiten und Hilfen anzubieten.