SG-Shop

Mit dem Jahr 2004 ist ein neues Zeitalter angebrochen: Das Schwalmgymnasium ist eine Aktiengesellschaft geworden...

Zumindest gibt es seit dem Jahr 2004 eine Schüler-AG, d.h. eine Arbeitsgemeinschaft die gleichzeitig Aktiengesellschaft ist. Was das bedeutet, ist schnell erklärt:

  • Jeder Schüler, Lehrer und Mitarbeiter des Schwalmgymnasiums kann Aktionär werden.
  • Mit dem Geld aus den veräußerten Aktien werden Waren für den SG-Shop gekauft.
  • Im SG-Shop werden Schreibwaren aller Art, Schulartikel und anderes mehr verkauft.
  • Zum Schulhalbjahr und zum Schuljahresende bekommen die Aktieninhaber aus den Gewinnen des SG-Shops eine Dividende ausgezahlt.

Abschlussbilanzen

Die Abschlussbilanzen gibt es als Download:

Satzung der Schüler-Aktiengesellschaft

Fassung vom 10.12.2003, geändert am 09.09.2004,
zuletzt geändert am 21.11.2007

§1 Allgemeines

(1) Die SAG ist eine Aktion von Schülern für Schüler. Die Schüler-Aktiengesellschaft (kurz: SAG) wird nach den im Amtsblatt 10/03 des Hessischen Kultusministeriums beschriebenen Grundsätzen geführt.
(2) Bei allen Entscheidungen hat das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung (eine Entwicklung, die nicht auf Kosten kommender Generationen stattfindet) höchste Priorität.
(3) Es wird der SG-Shop mit Schreibwaren aller Art, Schulartikel etc. eröffnet.
(4) Der Einkauf der Waren wird über die Ausgabe von Aktien finanziert.

§2 Aktien

(1) Jeder Schüler, Lehrer und Mitarbeiter des Schwalmgymnasiums kann Aktionär werden.
(2) Es werden Stimmaktien und Standardaktien zum Nennwert von jeweils 5 € ausgegeben.
(3) Jeder Schüler kann während seiner Schulzeit am Schwalmgymnasium eine Stimmaktie und zusätzlich maximal neun Standardaktien erwerben.
(4) Lehrer und Mitarbeiter können ausschließlich Standardaktien (in unbegrenzter Zahl) erwerben.
(5) Der Aktienhandel ist erlaubt. Es dürfen nur Standardaktien veräußert werden, Stimmaktien sind personengebunden.
(6) Die Rückgabe von Aktien an die SAG ist zum Schulhalbjahr, zum Schuljahresende und beim Abgang von der Schule möglich. Nur im Fall des Schulabgangs wird die Barauszahlung garantiert; in den anderen Fällen wird der Nennwert der Aktien nach Kassenstand entweder bar, teilweise bar oder ausschließlich in Form von Waren (zum Verkaufspreis) erstattet.

§3 Aktionärsversammlung

(1) In jedem Schulhalbjahr findet eine Aktionärsversammlung statt.
(2) Im Rahmen der Aktionärsversammlung im 1. Halbjahr des Schuljahres wird der Vorstand neu gewählt. Der Vorstand besteht aus

  • dem Vorstandsvorsitzenden,
  • dem Verkaufsleiter und
  • dem Finanzverwalter.

Dem Vorstand steht ein beratender Lehrer zur Seite.
(3) Sofern ein Gewinn erzielt wurde, macht der Vorstand der Aktionärsversammlung einen Verwendungsvorschlag (Halbjährliche Dividendenausschüttung pro Aktie, Reinvestition etc.).

§4 Verkauf

(1) Der Verkauf im Shop wird über einen Dienstplan geregelt.
(2) Der Vorstand ist zum Verkauf im Shop verpflichtet.
(3) Als Aufwandsentschädigung erhält jeder Shop-Mitarbeiter eine Aktie pro Schulhalbjahr.

§5 Handlungsfähigkeit

Um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, muss in Ausnahmefällen (wie dem Fehlen eines Vorstands) der beratende Lehrer die notwendigen Entscheidungen treffen. Ziel sollte es allerdings sein, dass die Handlungsfähigkeit sobald wie möglich wieder hergestellt wird, also beispielsweise eine Aktionärsversammlung einberufen und der Vorstand neu gewählt wird.