Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund der aktuell niedrigen Inzidenzen hat die Landesregierung Lockerungen beschlossen, die auch die Schulen betreffen, hier insbesondere die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Ab Freitag, den 25.06.2021, gelten diesbezüglich folgende Neuregelungen, die am Schwalmgymnasium wegen der mündlichen Abiturprüfungen erst ab Mittwoch, den 30.06.2021 zum Tragen kommen:
Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nur noch auf den Durchgangsflächen (Gänge, Treppenhäuser, Toiletten, Aufenthaltsbereiche, Mediathek, Mensa, Umkleiden in den Sporthallen) und im Unterrichtsraum, bis man dort seinen Platz eingenommen hat. Am Platz kann dann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. Wer sich sicherer mit Maske fühlt, darf sie natürlich gerne aufbehalten!
Im Freien (d.h. auf den Schulhöfen) darf die Mund-Nasen-Bedeckung grundsätzlich abgenommen werden. Auch hier gilt: Wer sich sicherer mit Maske fühlt, darf sie natürlich gerne aufbehalten!
Schülerinnen und Schüler müssen keine medizinische Maske mehr tragen, es reicht eine Alltagsmaske.
Achtung: In Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs und ähnlichen Beförderungsmitteln ist dagegen aufgrund der besonderen räumlichen Situation sowie des nicht zu umgehenden Nahkontaktes dauerhaft eine medizinische Maske zu tragen.
Alle Bediensteten der Schule bzw. an der Schule beruflich tätigen Personen müssen weiterhin eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske) tragen. Dies gilt auch für Besucherinnen und Besucher sowie Eltern.
Hinweis 1: Die Testverpflichtung bleibt in der bisherigen Form bis auf Weiteres bestehen! Ausgenommen sind genesene (Nachweis ist notwendig, auf 6 Monate befristet) oder vollständig geimpfte Personen (Nachweis notwendig). Auch die übrigen Hygieneregeln gelten unverändert fort: Abstand halten, regelmäßiges Händewaschen, Lüften und bei typischer Symptomatik für COVID-19 zu Hause bleiben.
Hinweis 2: Vor Unterrichtsbeginn dürfen die Unterrichtsräume frühestens um 7:20 Uhr aufgesucht werden (Ausnahme: Fachräume, die erst mit der Lehrkraft betreten werden dürfen.)
Beste Grüße
Christoph Rehbein