Die Gesundheit unserer Schüler*innen sowie der Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen steht bei uns an erster Stelle. Wir sind alle angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden zu beachten. Folgende Verhaltens- und Hygieneregeln zum Infektionsschutz gelten. Wir bitten um sorgfältige Kenntnisnahme aller Dokumente.
Besonders hinweisen möchten wir darauf, dass während der ersten beiden Unterrichtswochen ("Präventionswochen") die Maskenpflicht während des Unterrichts auch am Platz gilt und dass zum neuen Schuljahr auch von den Schüler*innen eine medizinische Maske zu tragen ist und eine "Alltagsmaske" nicht mehr ausreicht. Auch muss die aktualisierte Einwilligungserklärung zur Durchführung von Antigen-Tests ausgefüllt und mitgebracht werden (in doppelter Ausfertigung).