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Blickpunkt - News

Schüler*innenzeitung des Schwalmgymnasiums Blickpunkt
  • Die weihnachtlichste Klasse des Schwalmgymnasiums
    Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6,wir haben uns etwas ganz Besonderes für euch...
  • Von der Schwalm in die Großstadt – die 10C war in Berlin
    Bei mittelmäßigem Wetter starteten wir am 15.09.2025 mit dem Zug Richtung Berlin in unsere...
  • Berchtesgaden – eine beliebte Klassenfahrt
    Vom 10.09 – 19.09.2025 waren die 8. Klassen wieder auf Klassenfahrt in Berchtesgaden. In...

Unterkategorien

Mediathek

Cafeteria

Lernmittelsammlung (LMF)

Mensa

Busverbindungen

Details
Ralf Thomas
Kategorie: Service

Wo liegt das Schwalmgymnasium?

Unsere Schule liegt, wie der Name schon sagt, inmitten der Schwalm. Die Schwalm ist eine Region in Nordhessen, zwischen Alsfeld und Homberg/Efze, Neustadt/Hessen und Neukirchen. Im Zentrum der Schwalm liegen Treysa und Ziegenhain, zwei Städte, die im Rahmen der Gebietsreform 1972 mit anderen Dörfern zur Stadt Schwalmstadt zusammengelegt wurden.

Ein besonderes Merkmal unserer Schule ist, dass sie zwischen Brauerei und Friedhof gelegen ist, was allerdings keine Auswirkungen auf das Schulklima hat...

Quelle der Karte: www.hessen-tourismus.de

Über die Schwalm

Die Schwalm - eine Landschaft in Nordhessen, am Mittellauf des gleichnamigen Flusses gelegen - gehört zu den bekanntesten Trachtengebieten Deutschlands. Wo sich das Schwalmtal mit seinen Nebentälern der Grenf, Steina, Antreff und Wiera zu einem breiten fruchtbaren Talbecken öffnet, hat sich im südlichen Kurhessen an der Grenze zu Hessen-Darmstadt ein relativ eigenständiger Kulturraum entwickelt und in einigen Bereichen das Brauchtum bis zur Gegenwart erhalten können.

Schwazzebonn hütts Hulz,
Zeihäng de Stulz.
Neikerche hütts Gäld,
un Trees die Wält.

Diesen Spruch lernten früher die Schwälmer Schulkinder. Er beschreibt die vier Städte in der Schwalm: Schwarzenborn ist von Wald umgeben, Ziegenhain ist stolz auf seine Festung, in Neukirchen/Knüll gab es seit je her viele Geschäfte, in Treysa gibt es einen Bahnhof, der an einer der Hauptstrecken der Deutschen Bahn liegt.

Durch das fruchtbare Schwemmland waren die Bauern der Schwalm wohlhabend. Die Tracht war ein Zeichen ihres Reichtums. Die Frauen trugen bei festlichen Anläßen acht und mehr knielange Röcke übereinander, gesäumt mit aufwendig verzierten Stickerein. Als Halsschmuck trugen die Schwämerinnen Ketten aus Bernstein. Ein seidenes Halstuch durfte natürlich nicht fehlen. Dazu trug man Schnallenschuhe. Teilweise zogen die Männer auch Stiefel zu ihrer Festtagstracht an.

ÖPNV: Bus & Bahn

Für alle, die das Schwalmgymnasium mit dem ÖPNV (Öffentlicher Personen-Nahverkehr) erreichen wollen, kommt hier eine Übersicht von Bus- und Bahnlinien:

  • Linie X39/396: Alsfeld - Schrecksbach - Schwalmstadt
  • Linie 460: Jesberg - Schwalmstadt
  • Linie 461: Gilserberg - Schwalmstadt
  • Linie 463: Lischeid - Schwalmstadt
  • Linie 464: Linsingen - Schwalmstadt
  • Linie 470: Bad Hersfeld - Kirchheim - Oberaula - Neukirchen - Schwalmstadt
  • Linie 472: Siebertshausen - Schwalmstadt
  • Linie 473: Schwarzenborn - Neukirchen - Schwalmstadt
  • Linie 477: Merzhausen - Willingshausen - Schwalmstadt
  • Linie 479: Neukirchen - Ottrau
  • Linie 481: Willingshausen - Steinatal - Schwalmstadt
  • Linie 490: Melsungen - Malsfeld - Ostheim - Homberg (Efze) - Frielendorf - Schwalmstadt
  • Linie 493: Homberg (Efze) - Frielendorf - Schwalmstadt
  • DB: Kassel - Treysa
  • DB: Gießen - Marburg - Treysa

 

Welche Möglichkeiten mit dem öffentlichen Nahverkehr bestehen, um zur Schule oder auch wieder nach Hause zu kommen, können bei der Reiseauskunft der Bahn abgefragt werden (auch für Busverbindungen!): Reiseauskunft

SG-Shop

Details
Ralf Thomas
Kategorie: Service

Mit dem Jahr 2004 ist ein neues Zeitalter angebrochen: Das Schwalmgymnasium ist eine Aktiengesellschaft geworden...

Zumindest gibt es seit dem Jahr 2004 eine Schüler-AG, d.h. eine Arbeitsgemeinschaft die gleichzeitig Aktiengesellschaft ist. Was das bedeutet, ist schnell erklärt:

  • Jeder Schüler, Lehrer und Mitarbeiter des Schwalmgymnasiums kann Aktionär werden.
  • Mit dem Geld aus den veräußerten Aktien werden Waren für den SG-Shop gekauft.
  • Im SG-Shop werden Schreibwaren aller Art, Schulartikel und anderes mehr verkauft.
  • Zum Schulhalbjahr und zum Schuljahresende bekommen die Aktieninhaber aus den Gewinnen des SG-Shops eine Dividende ausgezahlt.

Abschlussbilanzen

Die Abschlussbilanzen gibt es als Download:

  • Schuljahre 2003/2004 bis 2007/2008 gesammelt
  • Schuljahr 2008/2009
    • 1. Halbjahr
    • 2. Halbjahr
  • Schuljahr 2009/2010
    • 1. Halbjahr
    • 2. Halbjahr
  • Schuljahr 2010/2011
    • 1. Halbjahr
    • 2. Halbjahr
  • Schuljahr 2011/2012
    • 1. Halbjahr
    • 2. Halbjahr
  • Schuljahr 2012/2013
    • 1. Halbjahr
    • 2. Halbjahr
  • Schuljahr 2013/2014
    • 1. Halbjahr
    • 2. Halbjahr
  • Schuljahr 2014/2015
    • 1. Halbjahr
    • 2. Halbjahr
  • Schuljahr 2015/2016
    • 1. Halbjahr
    • 2. Halbjahr

Satzung der Schüler-Aktiengesellschaft

Fassung vom 10.12.2003, geändert am 09.09.2004,
zuletzt geändert am 21.11.2007

§1 Allgemeines

(1) Die SAG ist eine Aktion von Schülern für Schüler. Die Schüler-Aktiengesellschaft (kurz: SAG) wird nach den im Amtsblatt 10/03 des Hessischen Kultusministeriums beschriebenen Grundsätzen geführt.
(2) Bei allen Entscheidungen hat das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung (eine Entwicklung, die nicht auf Kosten kommender Generationen stattfindet) höchste Priorität.
(3) Es wird der SG-Shop mit Schreibwaren aller Art, Schulartikel etc. eröffnet.
(4) Der Einkauf der Waren wird über die Ausgabe von Aktien finanziert.

§2 Aktien

(1) Jeder Schüler, Lehrer und Mitarbeiter des Schwalmgymnasiums kann Aktionär werden.
(2) Es werden Stimmaktien und Standardaktien zum Nennwert von jeweils 5 € ausgegeben.
(3) Jeder Schüler kann während seiner Schulzeit am Schwalmgymnasium eine Stimmaktie und zusätzlich maximal neun Standardaktien erwerben.
(4) Lehrer und Mitarbeiter können ausschließlich Standardaktien (in unbegrenzter Zahl) erwerben.
(5) Der Aktienhandel ist erlaubt. Es dürfen nur Standardaktien veräußert werden, Stimmaktien sind personengebunden.
(6) Die Rückgabe von Aktien an die SAG ist zum Schulhalbjahr, zum Schuljahresende und beim Abgang von der Schule möglich. Nur im Fall des Schulabgangs wird die Barauszahlung garantiert; in den anderen Fällen wird der Nennwert der Aktien nach Kassenstand entweder bar, teilweise bar oder ausschließlich in Form von Waren (zum Verkaufspreis) erstattet.

§3 Aktionärsversammlung

(1) In jedem Schulhalbjahr findet eine Aktionärsversammlung statt.
(2) Im Rahmen der Aktionärsversammlung im 1. Halbjahr des Schuljahres wird der Vorstand neu gewählt. Der Vorstand besteht aus

  • dem Vorstandsvorsitzenden,
  • dem Verkaufsleiter und
  • dem Finanzverwalter.

Dem Vorstand steht ein beratender Lehrer zur Seite.
(3) Sofern ein Gewinn erzielt wurde, macht der Vorstand der Aktionärsversammlung einen Verwendungsvorschlag (Halbjährliche Dividendenausschüttung pro Aktie, Reinvestition etc.).

§4 Verkauf

(1) Der Verkauf im Shop wird über einen Dienstplan geregelt.
(2) Der Vorstand ist zum Verkauf im Shop verpflichtet.
(3) Als Aufwandsentschädigung erhält jeder Shop-Mitarbeiter eine Aktie pro Schulhalbjahr.

§5 Handlungsfähigkeit

Um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, muss in Ausnahmefällen (wie dem Fehlen eines Vorstands) der beratende Lehrer die notwendigen Entscheidungen treffen. Ziel sollte es allerdings sein, dass die Handlungsfähigkeit sobald wie möglich wieder hergestellt wird, also beispielsweise eine Aktionärsversammlung einberufen und der Vorstand neu gewählt wird.

Bildungspaket

Details
Ralf Thomas
Kategorie: Service

Kinder, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, haben Anspruch auf das Bildungspaket.

Das bedeutet, dass nach Stellung und Bewilligung des entsprechenden Antrages für folgende Bereiche Unterstüzung gewährt wird:

 

Mittagessen in der Mensa

Die Kinder erhalten einen Zuschuss zum Mittagessen und müssen lediglich einen Eigenanteil von einem Euro selbst zahlen. Die Schulleitung gibt die entsprechenden Mensakarten an die Berechtigten aus.

Schulbedarf

Für Schulmaterialien wie Ranzen, Stifte und Hefte erhalten Sie im ersten Schulhalbjahr automatisch 70 Euro, im zweiten Schulhalbjahr 30 Euro.

Lernförderung

Wenn Ihr Kind im Unterricht nicht mitkommt und die Versetzung gefährdet ist, hat es Anspruch auf eine angemessene Lernförderung. Auch diese kann nach Antragstellung aus dem Bildungspaket unterstützt werden.
Damit die Kostenübernahme der Lernförderung gewährt werden kann, ist eine Bestätigung der Schule erforderlich.

Tagesausflüge und Klassenfahrten

Die Kosten für Wandertage und mehrtägige Ausflüge werden übernommen.

Schülerbeförderung

Schüler der Oberstufe erhalten einen Zuschuss zu den Beförderungskosten.

 

Links: Leistungsantrag, Bestätigung der Schule für Lernförderung, Informationen über das Bildungspaket,

Downloads:
pdfKinderzuschlag (224.68 KB) 2021 Beliebt

Service

Details
Ralf Thomas
Kategorie: Service

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Mitteilungen

  • Informationen zum Schwalmgymnasium

    Downloads:
    pdfSchulinformationen Schwalmgymnasium (401.35 KB) 2024/25 Beliebt

    pdfGrundschulpräsentation (11.18 MB) 2025/26 Beliebt

    Weiterlesen …

  • Fahrplanänderungen Busverkehr

    Logo NVV

    Bitte beachten Sie folgende Fahrplanänderungen im Raum Schwalmstadt:

    1. Ab voraussichtlich 8. Dezember 2025 ist die Sanierung der B3 zwischen Jesberg und Gut Richerode abgeschlossen. Dadurch ändern sich die Abfahrtszeiten der Linie 461 in Richtung Gilserberg und Jesberg leicht.
    2. Ab dem 15. Dezember 2025 wird der Fahrplan der Linie 461 so angepasst, dass sich die Schulfahrten zwischen Treysa und Jesberg besser in den Takt der Linie einbinden. Grund dafür ist, dass mit den aktuellen Fahrzeiten verschiedene nachgefragte Anschlüsse verpasst werden. Die Fahrten der Linie 461 ab der Ostergrundschule und der Haltestelle „Brauerei“ nach Gilserberg/Jesberg verkehren dadurch (wie im aktuellen Baufahrplan) nicht mehr über die Haltestelle „Europabad“ und teilweise wenige Minuten später.
    3. Ebenfalls ab dem 15. Dezember 2025 verkehrt die Linie 498 Jesberg-Reptich <> Neuental <> Schwalmstadt mit angepasstem Linienweg und leicht geänderten Fahrzeiten. Neu ist die Bedienung von Bischhausen Siedlung und Dorheim, in Schlierbach werden zusätzliche Haltestellen angefahren. Somit entfällt der Umstieg für SuS aus Dorheim in Waltersbrück inklusive AST-Buchung. In Waltersbrück wird dafür künftig die Haltestelle „Akazienweg“ anstelle der Haltestelle in der Lindenstraße bedient.
    4. Mit Beginn der Weihnachtsferien soll der
    5. ...

    Weiterlesen …

  • Foto- und Film-Wettbewerb

    Vorweg:
    Alle, die Teil der SG-Schulgemeinde sind, also Schülerinnen und Schüler, Mitglieder des Kollegiums oder anderweitig am SG Beschäftigte, sind herzlich eingeladen mitzumachen!

    Und so geht’s:

    1. Macht ein Foto oder einen Film (von max. 20 Sek. Dauer) passend zum Motto des Wettbewerbs, gerne mit Dir/Euch oder anderen Personen im Bild, die unserem Leitbild Leben verleihen! Es muss erkennbar sein, dass das Foto bzw. der Film am Schwalmgymnasium aufgenommen worden ist.
    2. Ladet das Foto bzw. den Film über den folgenden Link bis zum 11.01.2026 (letzter Tag der Weihnachtsferien) hoch:
      Foto bzw. Video einreichen
    3. Erklärt uns in dem Formular kurz, warum Ihr meint, dass das Foto oder der Film den gewählten Leitwert (bitte benennen!) widerspiegelt!

    Weiterlesen …

  • Schulgemeindebrief 2025/26 Nr. 2

    Hier erhalten Sie die neuste Ausgabe des Schulgemeindebriefes:

    pdfSchulgemeindebrief 2025/26, Nr. 2 (102.99 KB) Beliebt

    Weiterlesen …

Ascheröder Straße 30, 34613 Schwalmstadt +49 6691 20087 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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