In welchen Fällen muss eine Meldung bei der Schulleitung stattfinden?
- Mit Covid-19 infizierte Schüler*innen unserer Schule
- Direkter Kontakt einer Schüler*in unserer Schule mit einer nachweislich mit Covid-19 infizierten Person (Kategorie 1 – Kontakt)
(In diesem Fall darf unsere Schüler*in die Schule nicht betreten.) *) - Behördlich / durch einen Arzt angeordnete Quarantäne für eine Schüler*in unserer Schule *)
- Vom Arzt angeordneter "Corona-Test" (KEIN freiwilliger, "vorsorglicher" Test) für eine Schüler*in unserer Schule
(Bitte beachten Sie, dass im Falle eines angeordneten Tests die Schüler*in die Schule zwischen Testabnahme und Mitteilung des Ergebnisses nicht besuchen darf.) *) - Corona-Verdachtsfälle, also insbesondere die Schüler*innen mit den im beigefügten Merkblatt beschriebenen Symptomen (Fieber ab 38°C und/oder trockener Husten und/oder Störung des Geschmacks- oder Geruchssinnsinns
*) Schüler*innen, die wegen Quarantäne nicht zur Schule kommen können, werden aus der Distanz beschult.