Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 26. April

Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,

verlinkt finden Sie das aktuellste Schreiben des Hessischen Kultusministers. welches Sie auch noch über die Kassenlehrer*innen und Tutor*innen erhalten werden.

Im Schwalm-Eder-Kreis und somit auch am Schwalmgymnasium ändert sich ab Montag (26.04.) erst einmal nichts, d.h.

  • Jahrgänge 5 und 6 im Wechselunterricht nach bereits veröffentlichtem Plan
  • Jahrgänge 7 bis E2 im Distanzunterricht
  • Durchführung der schriftlichen Abiturprüfungen im Rahmen des Landesabiturs

Sollte es die Inzidenz zulassen, werden ab Donnerstag, dem 6. Mai 2021 auch die Jahrgangsstufen 7 bis E2 im Wechselunterricht beschult. Nähere Informationen hierzu folgen.

Für die Schüler*innen, die am/ab Montag den ÖPNV nutzen, ist Folgendes wichtig:

Gemäß § 28b der bundesweit einheitlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVI-19) bei besonderen Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung gilt auch bei der Schülerbeförderung ab Montag, 26.04.2021, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar). Eine herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz oder eine chirurgische Maske sind nicht mehr ausreichend. Die Schüler*innen werden in Bus oder Bahn gemäß Infektionsschutzgesetz nur befördert, wenn sie eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.

Beste Grüße, Christoph Rehbein