Seit Mittwoch, dem 23. November 2022, entfällt in Hessen die Absonderungspflicht für Corona-Infizierte. An die Stelle der Absonderungspflicht tritt für positiv auf das SARS-CoV-2-Virus Getestete die dringende Empfehlung, sich freiwillig abzusondern. Soweit sich positiv Getestete nicht zuhause absondern, sind sie grundsätzlich verpflichtet, Mund und Nase durch eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu bedecken.
Die konkreten Ausführungen fasse ich wie folgt zusammen:
Schülerinnen und Schülern, bei denen aufgrund eines positiven Antigen-Selbsttests oder eines PCR-Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen ist, wird dringend empfohlen, sich für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests zu Hause abzusondern. Diese Empfehlung gilt auch nach Ablauf der fünf Tage weiter, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, maximal jedoch für zehn Tage. Sie sind in diesem Zeitraum von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit und nehmen, solange keine Krankmeldung vorliegt, am analogen oder digitalen Distanzunterricht teil. Für die Befreiung vom Präsenzunterricht ist den betroffenen Lehrkräften (Anmerkung: und bitte auch dem Sekretariat) unverzüglich zu erklären, dass die betreffende Person positiv getestet wurde.